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Rehabilitationssport und Funktionstraining

http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/reha/empfehlungen/ergaenzungsleistungen/rehasport

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Funktionstraining nutzt besonders die Mittel der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen wie Muskeln, Gelenke usw. einzuwirken.
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining. Gültig ab 01.01.2007...

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6,7 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland

http://www.rollstuhlsport.de/news/Schwerbehinderte%202005.pdf

Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes lebten zum Jahresende 2005 in Deutschland 6,7 Millionen schwerbehinderte Menschen; das waren rund 89 000 oder 1,3% mehr als am Jahresende 2003. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung war in Deutschland jeder zwölfte Einwohner (8,2%) schwerbehindert. Knapp über die Hälfte (52%) der Schwerbehinderten waren Männer. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war gut die Hälfte (53%) der schwerbehinderten Menschen 65 Jahre und älter; knapp über ein Fünftel (21%) gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. 2% der Schwerbehinderten waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Überwiegend (83%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; 5% der Behinderungen waren angeboren, 2% auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen...

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Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)

https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de

Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf - Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), - Zuerkennung von Merkzeichen und - Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu stellen. Dazu müssen Sie die folgenden Fragen beantworten. Die Fragen beziehen sich grundsätzlich auf den behinderten Menschen, für den der Antrag gelten soll, also sind z. B. bei einem behinderten Kind die persönlichen Daten des Kindes und nicht der Eltern anzugeben, sofern sich die Frage nicht ausdrücklich auf die Eltern bezieht. Die erbetenen Angaben sind zur korrekten Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Sie sind freiwillig. Wenn Sie unvollständige Angaben machen, kann jedoch unter Umständen der Gesundheitszustand nicht ordnungsgemäß beurteilt werden und es können entsprechende Feststellungen nicht oder nur teilweise getroffen werden. Gegebenenfalls verzögert sich dadurch auch das Verfahren. Alle unsere Mitarbeiter sind zur Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.

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Arbeitnehmerkammer Bremen

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik

Die Arbeitnehmerkammer Bremen stellt Ihnen auf den folgenden Seiten Informationen und Serviceleistungen zum Themenbereich Sozialpolitik zur Verfügung. Wir bemühen uns um eine laufende und sorgfältige Aktualisierung.

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Arbeitsgemeinschaft Recht der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e. V. (FGQ)

http://www.arge-recht.de

Willkommen auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Recht der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e. V. (FGQ). Diese Seite soll Betroffenen, Angehörigen und Interessierten einen Einblick in die Tätigkeitsbereiche der Arbeitsgemeinschaft geben. Auch ist es unser Anliegen, bereits auf diesen Seiten erste Ratschläge und Hilfestellungen zu den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Querschnittlähmung zu geben.

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Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

http://www.behindertenbeauftragte.de

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher, ich freue mich sehr über Ihr Interesse an den Belangen behinderter Menschen. Diese Internetseiten sollen Ihnen einen kleinen Eindruck von mir und meiner Arbeit geben. Sie sollen aber vor allem vermitteln, was moderne Behindertenpolitik auszeichnet und vermag. Sie sollen keinen Anspruch erheben, Fachbibliothek/Dokumentationsstelle für behinderte Menschen berührende Fragen und Themen zu sein. Dafür gibt es inzwischen erfreulich viele andere kompetente Quellen im Internet, die bei entsprechender Recherche unschwer aufzufinden sind. Ich hoffe, diese Seiten können einen kleinen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Menschen mit und ohne Behinderungen leisten. Was wir brauchen, sind Verbündete bei der Planung...

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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsaemter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

http://www.hauptfuersorgestellen.de

Die Integrationsämter bieten einen umfassenden und unbürokratischen Service für Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und die betrieblichen Integrationsteams. Ziel ist es, fachlich fundierte, technisch, finanziell und organisatorisch realisierbare Lösungen zu finden, die für die Betriebe wie auch für die schwerbehinderten Beschäftigten akzeptabel sind. Die Integrationsämter bieten ... * Information und Beratung in allen - auch technischen - Fragen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stehen, z.B. bei der behinderungsgerechten Gestaltung bestehender und der Einrichtung neuer Arbeitsplätze. * psychosoziale Betreuung und Begleitung im Einzelfall, die von Fachdiensten übernommen werden, die auf verschiedene Behinderungsarten spezialisiert sind. * finanzielle Förderung, z.B. wenn Arbeitsleistungen schwerbehinderter Beschäftigter aufgrund ihrer Behinderung deutlich unter der Arbeitsleistung nicht behinderter Kollegen liegen oder für die Anschaffung von technischen Arbeitshilfen. * Seminare und Bildungsangebote vor allem für das betriebliche Integrationsteam, aber auch für andere, die mit der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen befasst sind.

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CareHelix, der Homepage rund um das Recht der Pflegeversicherung,

http://www.carehelix.de/

Herzlich Willkommen bei CareHelix, der Homepage rund um das Recht der Pflegeversicherung, die Diskussionsfelder aus dem Alltag Pflegender und die weiteren Probleme der Pflege.

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Das Glossar zur Gesundheitsreform

http://www.das-glossar-zur-gesundheitsreform.de

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe aus dem Gesundheitswesen. Von A wie ambulante Versorgung bis Z wie Zuzahlungen werden 129 Begriffe verständlich und umfassend erklärt. Das Glossar ist ein ideales Nachschlagewerk für alle, die sich schnell und umfassend zu den Reformbausteinen und Einzelaspekten des Gesundheitssystems informieren möchten. Auf www.die-gesundheitsreform.de halten wir darüber hinaus ein umfassendes Informationsangebot für Sie bereit. Die Rubrik Solidarisch versichern bietet Ihnen einen Gesamtüberblick über Aufbau und Funktionsweise des deutschen Gesundheitssystems. Unter Qualität vergleichen finden Sie viele Tipps, wie Sie von den aktuellen Veränderungen im Gesundheitswesen profitieren können. In Zukunft entwickeln stellen wir Ihnen anhand ausgewählter Beispiele vor, wie die Gesundheitsreform in der Praxis umgesetzt wird. In der Rubrik Gesundheitspolitik beschreiben wir die zentralen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem und stellen Ihnen aktuelle gesundheitspolitische Entscheidungen und Positionen vor...

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Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzu

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird: 1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes: Aktueller Sozialhilfebescheid 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches): Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches: Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht. 4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen 5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben: Aktueller BAföG-Bescheid 6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes: Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG 7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung: Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist: Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes 8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können: Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes 9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften: Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG...

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